Stausee Wallroda

1986-89 für die Brauchwasserversorgung erbaut , staut sich hier der Steinbach- ein Nebenfluß der Großen Röder . Der Stauraum umfasst bei Vollstau 0,84 Mio. qm ;bei Hochwasser1,0 Mio. qm  .Die Wasserfläche bedeckt ca 36 ha .Am Staudamm ca 9 m tief , veringert sich die Tiefe bis zur ehemaligen Kleinröhrsdorfer Str (sieheÜbersicht). auf ca 3m und im Bereich danach auf  2-1,5 m .Der Grund ist schlammig mit vereinzelten Steinen und wenigen Baumstümpfen .Im hinteren Bereich und hinter dem Bahndamm befindet sich ein Fischschonbereich (Angeln Verboten) ! Besetzt ist der See mit Aal, Karpfen , Schleien , Hecht , Zander und Weißfischen .

Hinweis zu den Regeln:

   Da der „Gemeingebrauch „ nach dem sächsischen Wassergesetz § 34 für die TalsperreWallroda nicht festgelegt ist, ergibt sich eigentlich ein totales Badeverbot sowie das absolute  Benutzungsverbot für Boote aller Art ! Die Anlieger und die Angler als Pächter des Stausees geben mit den Regeln nur ihre Bereitschaft zum Verzicht auf Strafanzeigen  bei Einhaltung der Regeln bekannt !(Anmerk . des 1.Vors d. AVR58)

    Regeln zur Nutzung der Talsperre Wallroda

Wir begrüßen Sie an der Talsperre Wallroda und wünschen Ihnen eine angenehme Erholung. Um  die Schönheit und Vielfalt der Natur im Landschaftsschutzgebiet Massenei und an der Talsperre Wallroda zu erhalten sowie Ordnung und Ruhe zu gewährleisten , bitten wir Sie, unsere Nutzungs-hinweise zu beachten  Die Talsperre  Wallroda ist eine wasserwirtschaftliche Anlage . Sie dient dem Hochwasserschutz , der Speicherung von Brauchwasser und der Niedrigwasseraufhöhung. Alle sonstigen Nutzungen haben sich diesem wasserwirtschaftlichen Zweck unterzuordnen!

  1. Unbefugten ist das Betreten des Staudammes mit sämtlichen Anlagen, des Steges sowie des  Bahndammes verboten .

 2. Das Beschädigen oder Verändern des Staudammes mit sämtlichenAnlagen, des Steges sowie des Bahndammes und des Ufers ist verboten  !

 3. Wasserverunreinigungen  und Müllablagerungen im Wasser und am Ufer sind verboten. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen oder mitzunehmen !  

 4. Lagerfeuer sowie offene Feuer aller Art sind an der Talsperre und am Ufer verboten !

 5. Nachtruhe ist an Werktagen von 22,00 Uhr bis 6,00 Uhr, an Sonn-und Feiertagen von22,00Uhr bis 8,00 Uhr . Sämtliche ruhestörenden Handlungen sind zu unterlassen .

 6. Hunde sind an der Leine zu führen! Verunreinigungen durch Hunde sind vom Halter zu beseitigen.

 7. Das Parken ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt .

  8. Das Aufstellen von Wohnwagen , Wohnmobilen und Zelten ist untersagt . Angler dürfen einen Wetterschutz aufstellen.

  9. Angeln ist ausschließlich Inhabern von Erlaubnisscheinen des Fischereirechtpächters erlaubt. Bitte verhalten Sie sich ruhig,wenn Angler an der Talsperre  sind und beachten Sie deren Hinweise!

Zuwiderhandlungen jedweder Art werden geahndet.

Grundlage der Regeln an der Talsperre Wallroda sind die Polizeiverordnung der Stadt Großröhrsdorf und der Gemeinde Arnsdorf , die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen sowie der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtname.

Wir danken für Ihr Verständniss und wünschen allen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt !

          Die Bürgermeister der Stadt Großröhrsdorf  und der Gemeinde Arnsdorf ,Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen  , Anglerverband "Elbflorenz" Dresden e.V. , Lux-Oase                              

 

 

 

 

 

         
    

 

     

 

 

 

 


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